Pressemitteilung
ÖDP Niedersachsen tritt nicht zur vorgezogenen Bundestagswahl an
Höhere Hürden für kleine Parteien in Verbindung mit verkürzten Fristen geben für den Landesverband den Ausschlag, seine Ressourcen an anderen Stellen einzusetzen.
Die nächste Bundestagswahl wird voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden, falls Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Dezember 2024 bei der Vertrauensfrage im Bundestag keine Mehrheit hinter sich vereinen kann.1)
Kleine Parteien wie die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) stellt dieser kurze Zeitraum bis zur Wahl vor große Herausforderungen.
Die ÖDP müsste nicht nur fristgerecht zu einer Aufstellungsversammlung einladen und dort Kandidaten für die Landesliste wählen, sondern im Gegensatz zu etablierten Parteien allein in Niedersachsen auch 2.000 Unterstützungsunterschriften für ihre Landesliste über Weihnachten sammeln und mit entsprechenden Beglaubigungen durch die jeweiligen Gemeinden bis zum 20. Januar 2025 dem Landeswahlleiter vorlegen.
„Das ist ein viel zu kleines Zeitfenster“, kommentiert Eva-Maria Kastell, Landesvorsitzende der ÖDP Niedersachsen. Sie hat mit ihren Kollegen im Landesvorstand intensiv darüber beraten, welche Folgen ein Antritt zur vorgezogenen Bundestagswahl hätte. Aufgrund der angeführten Aspekte ist der Landesvorstand zu dem Schluss gekommen, dass der Versuch, zur vorgezogenen Bundestagswahl anzutreten, unrealistisch wäre.
Stattdessen möchte der Landesverband sich auf die Kommunalwahlen 2026 konzentrieren, um anschließend in den Kommunalparlamenten bürgernahe Politik mitzugestalten. Doch zuvor steht noch eine andere Aufgabe an, wie Julius Warnecke, der ebenfalls im Landesvorstand sitzt, aufzeigt: „Unser Engagement hört nicht an der niedersächsischen Grenze auf. Die ÖDP stellt sich in einigen anderen Bundesländern den großen Herausforderungen, um zur Bundestagswahl anzutreten. Gerne stehen wir angrenzenden Landesverbänden bei diesen Anstrengungen tatkräftig zur Seite.“
Ferner erarbeitet die Landessatzungskommission vor jenem Hintergrund nun Vorschläge, wie in Zukunft bei vorgezogenen Wahlen die Ladungsfrist zu Aufstellungsversammlungen angepasst werden kann, damit die rechtzeitige Einberufung einer Aufstellungsversammlung in jedem Fall garantiert ist.
Denn die ÖDP Niedersachsen behält Bundestagwahlen weiterhin im Auge. Das bedeutet auch, dass sie zur nächsten Bundestagswahl antreten möchte, wenn diese gemäß der ursprünglichen Planung erst im September stattfinden sollte.
------
1) https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-faq-das-muessen-sie-zur-neuwahl-des-bundestages-wissen-100.html