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Pressemitteilung

ÖDP unterstützt Klage gegen A 20

Die neue Autobahn zerstört Natur, ist klimaschädlich und nicht erforderlich

„Die geplante Küstenautobahn A 20 zwischen dem Ammerland und der Elbe muss verhindert werden“, fordert nachdrücklich der ÖDP-Landesvorsitzende Martin F. Dreß aus Bad Zwischenahn. Die niedersächsischen Ökodemokraten unterstützen Umwelt- und Naturschutzverbände in diesem Bemühen, sowie den Schutz- und Klagefonds gegen die A 20 auch finanziell, um juristisch gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 1 vorzugehen.

Der Abschnitt 1 im Ammerland zwischen Westerstede und der A 29 bei Hahn-Lehmden ist der erste von insgesamt acht Abschnitten in Niedersachsen. Die mit der Planung betraute Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hatte den Planfeststellungsbeschluss am 16. April 2018 erlassen. 

Es ist nicht akzeptabel, dass großflächig Naturräume unwiederbringlich zerstört werden, wie z.B. die Zerschneidung des alten, artenreichen und damit wertvollen Waldes bei Garnholt. Selbst geschützte Biotope sollen für Ausgleichsmaßnahmen massiv beschädigt werden“ empört sich ÖDP-Vorsitzender Dreß. Das müsse vor Gericht überprüft werden.

„Bundes- und Landesregierung rennen weiterhin mit dem Kopf durch die Wand, um wider besseren Wissens ein unnützes Prestigeprojekt durchzuboxen“, kritisiert Dreß. Der geringe prognostizierte Verkehr rechtfertige nicht den zu erwartenden Schaden an Natur und Klima. Alle Analysen des Bundesverkehrsministeriums kommen zu dem Ergebnis, dass die A 20 maximal eine mittlere, in manchen Teilabschnitten sogar nur eine geringe Raumwirksamkeit aufweisen wird. Aufgrund ihrer Ost-West-Ausrichtung ist sie für die Hinterlandanbindung der Seehäfen, auch des Jade-Weser-Ports in Wilhelmshaven, funktionslos. Die straßenseitige Anbindung des überwiegend südlich und südöstlich gelegenen Hinterlandes ist über die vorhandenen Autobahnen bereits gewährleistet.

Sowohl die geschätzten Kosten als auch die prognostizierten Verkehrsströme basieren nach Auffassung der Umweltverbände auf veralteten Angaben. Es bestehe der begründete Verdacht, dass hier künstlich hoch- und schöngerechnet wurde.

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