Termin
Landesvorstandssitzung (Videokonferenz)
Landesvorstand der ÖDP Niedersachsen
Jedes Mitglied des Landesverbands Niedersachsen ist berechtigt, an Landesvorstandssitzungen teilzunehmen.
Dabei ist §8 der Geschäftsordnung des Landesvorstands zu beachten:
§8 Teilnahmerecht an Landesvorstandssitzungen für Mitglieder
An den Landesvorstandssitzungen sind Mitglieder des Landesverbandes nach Anmeldung
(Anmeldefrist drei Tage vor dem Sitzungstermin) teilnahmeberechtigt. Zu Belangen ihres
Kreisverbandes oder ihrer Kreisgruppe haben sie ein Rederecht. Über ein allgemeines
Rederecht entscheidet der Landesvorstand. Der Landesvorstand kann die Parteiöffentlichkeit
zu einzelnen Tagesordnungspunkten ausschließen.
Nach fristgerecht erfolgter Anmeldung bei der Landesvorsitzenden Eva-Maria Kastell (E-Mail: eva.kastell@oedp.de) erhalten Sie den Link, mit dem Sie an der Videokonferenz teilnehmen können.